Rechtliches
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie für die damit verbundenen Dienstleistungen von Sonora — Günther Motz.

Stand: August 2026

01

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Ton-, Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie über Auf- und Abbau, Bedienung und Betreuung durch den Anbieter.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

02

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Alle Leistungen werden individuell kalkuliert; auf der Website werden keine Preise oder festen Pakete veröffentlicht. Angebote des Anbieters sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum.

Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Angebots in Textform (E-Mail genügt) durch den Kunden und die anschließende Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.

03

§ 3 Leistungsumfang

Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem bestätigten Angebot. Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Geräte durch gleichwertige Geräte zu ersetzen, sofern der vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Auf-, Um- und Abbau sowie technische Betreuung sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.

04

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig und kostenfrei sicher:

  • ungehinderte Zufahrt und Zugang zur Veranstaltungsfläche zum vereinbarten Zeitpunkt
  • ausreichend abgesicherte, ordnungsgemäße Stromversorgung
  • einen ebenen, tragfähigen und bei Außenveranstaltungen wetterfest geschützten Aufstellort
  • die Einhaltung behördlicher Auflagen, Lärmschutzvorgaben und Sperrzeiten
  • erforderliche Genehmigungen sowie die Anmeldung und Abführung von GEMA-Gebühren
05

§ 5 Miet- und Nutzungsdauer

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe bzw. dem vereinbarten Aufbaubeginn und endet mit der Rückgabe bzw. dem Abbau. Eine Verlängerung vor Ort ist nur nach Absprache und gegen zusätzliche Vergütung möglich.

Das Material darf nur zum vertraglich vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort eingesetzt werden. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.

06

§ 6 Vergütung und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 30 % des Auftragswerts bei Auftragsbestätigung fällig; der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.

Zusatzleistungen, die vor Ort beauftragt werden, werden nach Aufwand abgerechnet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

07

§ 7 Stornierung und Rücktritt

Storniert der Kunde den Auftrag, werden — vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Angebot — folgende Ausfallentschädigungen fällig:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Auftragswerts
  • 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswerts
  • 13 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Auftragswerts
  • ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des Auftragswerts
  • Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
08

§ 8 Obhut, Beschädigung und Kaution

Der Kunde behandelt das überlassene Material sorgfältig und schützt es vor Beschädigung, Diebstahl und Witterungseinflüssen. Für Verlust oder Beschädigung während der Überlassungszeit haftet der Kunde, sofern er den Schaden zu vertreten hat, bis zur Höhe der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten.

Der Anbieter kann eine angemessene Kaution und/oder den Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung verlangen.

09

§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird nicht gehaftet.

10

§ 10 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Unwetter, Stromausfall, behördliche Anordnungen, Epidemien, Streik) befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Bereits erbrachte Aufwendungen des Anbieters sind zu erstatten; die Parteien bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin.

11

§ 11 Bild- und Tonaufnahmen

Der Anbieter darf Aufnahmen der von ihm erstellten technischen Aufbauten zu Referenzzwecken verwenden, sofern keine identifizierbaren Personen abgebildet sind oder der Kunde zugestimmt hat. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.

12

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.